FAQ

Häufige Fragen schnell beantwortet

Was kostet ein qualifiziertes Gutachten?

Grundsätzlich ist mein Honorar individuell entweder a) pauschal oder b) auf Stundenbasis vereinbar. Erfahrungsgemäß darf von einem Honorar zwischen 0,50 % bis 1,50 % des Verkehrswertes zzgl. Umsatzsteuer und Nebenkosten ausgegangen werden.

Dabei orientiere ich mich an den marktüblichen Honorarsätzen qualifizierter Sachverständiger. Diese sind beispielhaft in der BVS-Richtlinie (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.)  geregelt. Sie richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert. Das Honorar ist mit Zusendung des Gutachtenentwurfs fällig. Optional können Anzahlungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden.

Kontakt

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Ihr Experte für Immobilienbewertung

Tel.: +49 6184 205 6844
Mobil: +49 151-51941441

Wie lange dauert die Gutachtenerstattung?

Im Regelfall ist derzeit von einer Bearbeitungsdauer von  2 – 4 Wochen ab dem Tag des Ortstermins und dem Vorliegen aller notwendigen Objektunterlagen gem. Sachverständigenvertrag auszugehen. Erfahrungsgemäß erfordert gerade die Beschaffung der notwendigen Objektunterlagen Ihre Mitwirkung und Zeit. Diese Zeit sollten Sie mit Ihrer Beauftragung an mich bedenken, einplanen und die Beschaffung wesentlicher Objektunterlagen frühzeitig einleiten. 

Gerne unterstütze ich Sie dabei!

Arbeitsablauf nach Erstkontakt

  • Bestimmung des Wertermittlungsobjekts und des genauen Auftragszwecks
  • Schriftliche Auftragserteilung gem. Sachverständigenvertrag
  • Durchführung des Ortstermins
  • Beschaffung und Sichtung aller erforderlichen Objektunterlagen
  • Eventuelle Einbindung weiterer Sachverständiger anderer Disziplinen, z.B. zum Fachgebiet Altlasten, Denkmalschutz, Bauschäden/- Baumängel
  • Recherchearbeiten
  • Erstellung des Gutachtens
  • Versand des Gutachtenentwurfs an den Auftraggeber
  • Honorarfälligkeit/Besprechung
  • Zustellung/Abgabe des Gutachtens

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachstehend finden Sie eine Auflistung von Unterlagen, Urkunden und Dokumenten, die für die Gutachtenerstattung teils zwingend und teils in Abhängigkeit zum Bewertungsobjekt benötigt werden. Gerne unterstütze ich Sie als Privatperson bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen und Dokumente.

  • Vollständiger, aktueller Grundbuchauszug
  • Bemaßte Planunterlagen der baulichen Anlagen
  • Flächenberechnungen der baulichen Anlagen
  • Bewilligungen zu evtl. vorhandenen Eintragungen in Abt. II (Lasten- und Beschränkungen) sowie Herrschvermerken im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs
  • Verträge über im Grundbuch nicht eintragungsverpflichtende Vereinbarungen (z. B. Überbaurecht, Notwegerecht als privatrechtliche Vereinbarungen des BGB)
  • Erbbaurechtsvertrag nebst Nachträgen und aktuellem Erbbauzins
  • Mietverträge nebst Nachträgen, Aufstellung der tatsächlich gezahlten Mieten
  • Gültiger Energieausweis
  • Aufstellung durchgeführter Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen
  • Bestehende Gutachten oder Schätzungen
  • Angaben zu weiteren aktuellen Rechtsstreitigkeiten
  • Sonstige wertbeeinflussende Unterlagen
  • Auszug aus dem Altlastenkataster
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Auszug aus der Denkmalliste

Im Falle von Wohnungs/- Teileigentum:

  • Teilungserklärung nebst etwaigen Nachträgen und Aufteilungsplan
  • Verwaltervertrag
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Wohngeld-/Betriebskostenabrechnungen
  • Rücklagenstand